Millionen-Strafen für Auto-Schrott-Kartell

Mercedes macht den Whistleblower und entgeht Millionenbuße

Millionen-Strafen für Auto-Schrott-Kartell: Mercedes macht den Whistleblower und entgeht Millionenbuße
Erstellt am 3. April 2025

Die Europäische Kommission hat gegen 15 große Automobilhersteller sowie den Branchenverband ACEA eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 458 Millionen Euro verhängt. Der Vorwurf: Die Unternehmen sollen über mehr als 15 Jahre hinweg wettbewerbswidrige Absprachen zum Recycling von Altfahrzeugen getroffen haben.
Ein bemerkenswertes Detail: Mercedes-Benz blieb als einziges Unternehmen von der Strafe verschont. Der Grund dafür liegt in der Kronzeugenregelung, denn der Stuttgarter Premiumhersteller hatte das Kartell selbst bei den Behörden angezeigt. Dadurch entging Mercedes-Benz einer Strafe von rund 35 Millionen Euro.

Neben Mercedes-Benz kooperierten auch Stellantis (inklusive Opel), Mitsubishi und Ford mit der Kommission, was ihnen eine Ermäßigung der Geldbußen einbrachte. Die Höhe der Reduzierung hing dabei von der Art und dem Zeitpunkt ihrer Zusammenarbeit sowie der Relevanz der beigebrachten Beweise ab. Die höchste Strafzahlung erging mit 127.696.000 € an Volkswagen. Büßen muss auch Mercedes-Premium-Konkurrent BMW. Der Münchner-Autobauer wurde zu einer Geldstrafe von 24.587.000 Euro verdonnert.

Illegale Absprachen beim Fahrzeugrecycling

Die Untersuchung der EU-Kommission ergab, dass sich die betroffenen Hersteller und der Verband ACEA über mehr als anderthalb Jahrzehnte hinweg über das Recycling von Altfahrzeugen abstimmten. Ziel solcher Vereinbarungen war es offenbar, den Wettbewerb einzuschränken und Kostenstrukturen zu beeinflussen.

Laut einer EU-Richtlinie müssen Autofahrer ihre ausgedienten Fahrzeuge kostenlos in Demontagebetrieben abgeben können. Falls dabei Kosten entstehen, sind die Hersteller verpflichtet, diese zu übernehmen. Zudem müssen Verbraucher über den Recyclinganteil neuer Fahrzeuge informiert werden.

Hohe Strafen – aber auch Rabatte

Die Strafzahlungen wurden anhand der EU-Richtlinien zur Berechnung von Geldbußen aus dem Jahr 2006 festgelegt. Berücksichtigt wurden dabei die Anzahl der betroffenen Fahrzeuge, das Ausmaß der Verstöße, die geographische Reichweite sowie die Dauer des Kartells.

Einige Unternehmen erhielten Vergünstigungen: Honda, Mazda, Mitsubishi und Suzuki mussten aufgrund geringerer Beteiligung an der Absprache weniger zahlen. Renault erhielt ebenfalls eine Ermäßigung, da der Konzern nachweislich gegen eine der Vereinbarungen opponiert hatte. Zudem wurde allen Unternehmen die Strafe um 10 % reduziert, da sie ihre Beteiligung zugaben und sich auf einen Vergleich einließen.

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