Fahrverbot für Diesel

Gerichtsurteil: Höchstes bayerisches Gericht zwingt Freistaat zur Vorbereitung von Diesel-Fahrverboten

Fahrverbot für Diesel: Gerichtsurteil: Höchstes bayerisches Gericht zwingt Freistaat zur Vorbereitung von Diesel-Fahrverboten
Erstellt am 1. März 2017

Nachdem für Stuttgart bereits bei Feinstaubalarm Fahrverbote für Dieselfahrzeuge, die nicht Euro-6-Norm entsprechen, ab 2018 beschlossene Sache sind, droht ähnliches nun auch in München.  Nach einem aktuellen Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ((Az.: 22 C 16.1427), das am 27.02.2017 veröffentlicht wurde, muss der Freistaat bis zum Jahresende 2017 ein vollzugsfähiges Konzept zum Fahrverbot von Dieselfahrzeugen vorlegen - mit genauen Angaben zu betroffenen Straßen und Uhrzeiten. Die Richter wiesen jedoch daraufhin, dass der Freistaat Fahrverbote bei gegenwärtigem Stand der Rechtslage der Straßenverkehrsordnung noch nicht erlassen muss.  Zuvor müsse erst noch der Bund ein entsprechendes Gesetz erlassen, meint der Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes. Gleichwohl sei der Freistaat verpflichtet, Fahrverbote für die Stadt München zeitnah vorzubereiten. Die noch offene Rechtsfrage, ob bereits die heute geltende Rechtslage Fahrverbote ermöglicht, wird übrigens aller Voraussicht nach im Herbst 2017 durch das Bundesverwaltungsgericht entschieden.


Autor: Mathias Ebeling


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