Im Straßenverkehr müssen Sie stets wachsam sein. Unser Nervensystem wird dauerhaft mit Reizen aller Art überflutet, sodass es schnell einmal zu einem Unfall kommen kann. In diesem Fall sollten Sie sich gut versichert wissen. Nur so entgehen Sie hohen Summen an Geldern für Personen- und Sachschäden.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für jedes angemeldete Fahrzeug Pflicht. Ohne diese Versicherung dürfen Sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen. So können alle Verkehrsteilnehmer sicher sein, dass sie eine Schadensumme erhalten, falls der Unfallverursacher nicht persönlich für die Schäden aufkommen kann. Doch welche Leistungen beinhaltet sie und wie greift Sie im Falle eines Unfalls ein?
Abgedeckte Schäden auf einen Blick
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung deckt alle grundlegenden Schäden am Unfallfahrzeug des Gegenübers sowie Personenschäden ab. Damit dies geschehen kann, wird eine Mindestdecksumme vereinbart, welche gesetzlich vorgeschrieben ist. So müssen alle Personenschäden auf mindestens 2,5 Millionen Euro versichert werden. Für Sachschäden gilt eine Mindestsumme von 500000 Euro.
Sollten Sie sich intensiver mit Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung absichern möchten, könne Sie dies nach Belieben tun. Hierzu bieten die Versicherer verschiedene Policen sowie unbegrenzte Decksummen an. Durch eine unbegrenzte Schadensdeckung kann es Ihnen nicht passieren, dass Sie selbst in Ihre Tasche greifen müssen. Zudem sind die Beiträge für eine solche Option meist nur geringfügig höher, als für die Mindestdecksumme.
Was kostet die Kfz-Haftpflichtversicherung?
Welche Kosten müssen Sie für Ihre Versicherung einplanen? Bei dieser Frage scheiden sich die Geister. Denn jeder Versicherer bietet andere Pakete, Policen und Optionen an. Grundlegend sollten Sie etwas Zeit mitbringen, wenn Sie einen günstigen Anbieter finden möchten. Meist können durch einfache Vergleiche der verschiedenen Angebote mehrere Hundert Euro pro Jahr eingespart werden.
Um die zu zahlende Summe bei den Anbietern zu errechnen, benötigen Sie folgende Angaben:
- Fahrzeugmodell
- Erstzulassung
- Auf wie viele Personen ist der Wagen zugelassen und auf wen?
- Möchten Sie Erweiterungen in Ihrer Versicherung?
Erweiterung gewünscht?
Da in einer Kfz-Haftpflichtversicherung lediglich Personen- und Sachschäden des Unfallgegners abgedeckt sind, entschließen sich viele Menschen, Ihr eigenes Fahrzeug zu versichern. Eine solche Erweiterung kann mit einer Teil- oder Vollkasko-Versicherung erfolgen. Diese decken ein deutlich breiteres Spektrum an Schäden ab. Ob eine Erweiterung dieser Art für Sie sinnvoll ist und welches Modell Sie wählen sollten, müssen Sie individuell entscheiden.
Ebenso eine sehr praktische Erweiterung der Versicherung ist die Insassen-Unfallversicherung. Sollte bei einem Unfall der Mitfahrer verletzt werden, deckt diese Absicherung alle Kosten ab. Ob sich dieser Zusatz jedoch lohnt muss auf Ihre Situation abgestimmt werden.
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