Moderne Assistenzsysteme, intelligente Kameras, hochauflösende Sensorik – eigentlich ist die automobile Welt heute präziser denn je. Und doch zeigt ein aktueller Fall aus Ostwestfalen: Manchmal irrt selbst der schärfste Blick. Vor allem, wenn leckeres, belegtes Pumpernickel-Frühstücksbrot ins Spiel kommt.
Im Sommer 2025 wurde eine Autofahrerin auf der L557 in Rödinghausen geblitzt. Erlaubt waren 70 km/h, gemessen wurden 90. Keine Ruhmestat, aber zunächst ein eher alltäglicher Vorgang. Nach Abzug der Toleranz blieben 17 km/h zu viel – macht 60 Euro Bußgeld außerorts. Soweit, so gewöhnlich. Doch der Bußgeldbescheid hatte es in sich: Zusätzlich wurde der Fahrerin vorgeworfen, während der Fahrt ein Handy benutzt zu haben. Beweisstück Nummer eins: ein Blitzerfoto.
Dunkles Rechteck = Handy? Nicht ganz.
Auf dem Foto hielt die Frau einen dunklen, rechteckigen Gegenstand in der Hand. Für die Bußgeldstelle offenbar eindeutig ein Smartphone. Für die Fahrerin selbst allerdings ebenso eindeutig: ihr Frühstück. Genauer gesagt ein leckeres, belegtes Pumpernickel-Brot.
Was auf den ersten Blick wie eine Ausrede klingt („Nein, Herr Wachtmeister, das ist kein Handy, das ist Brot!“), entpuppte sich bei genauerem Hinsehen als durchaus plausibel. Denn Pumpernickel ist dunkel, kompakt, rechteckig – und auf einem kontrastreichen Schwarzweiß-Blitzerfoto offenbar tückisch ähnlich zu moderner Unterhaltungselektronik. (Wir haben zwecks besserem Verständnis das Brot mit Hilfe von KI allerdings vergrößert!)
Einspruch eingelegt – mit Erfolg
Die Ostwestfälin legte Einspruch ein und holte sich juristische Unterstützung. Eine gute Entscheidung, wie sich zeigen sollte. Denn während der Geschwindigkeitsverstoß unstrittig war, konnte die angebliche Handynutzung nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Das sah auch das Amtsgericht Herford so.
In seinem Beschluss stellte das Gericht klar, dass der Vorwurf der Handynutzung nicht erbracht werden konnte. Übrig blieb am Ende lediglich das Tempovergehen. Das Frühstücksbrot hingegen blieb straffrei.
Ein Glück, denn der Unterschied ist erheblich: Während 17 km/h zu viel außerorts mit 60 Euro geahndet werden, kostet ein Handy am Steuer 100 Euro, bringt einen Punkt in Flensburg – und kann bei Gefährdung oder Unfall sogar ein Fahrverbot nach sich ziehen.
Warum solche Verwechslungen teuer werden können
Rechtsanwalt Tom Louven von Geblitzt.de erklärt den Hintergrund: § 23 Absatz 1a StVO verbietet die Nutzung elektronischer Geräte, wenn sie dafür aufgenommen oder gehalten werden. Das betrifft längst nicht nur Smartphones, sondern auch Tablets, E-Book-Reader oder Navigationsgeräte. Sogar E-Zigaretten mit Touchscreen können darunterfallen – das hat das OLG Köln 2025 entschieden.
Umso wichtiger ist es, Bußgeldbescheide genau zu prüfen. Blitzer irren sich zwar nicht bei der Geschwindigkeit – aber bei der Interpretation von Bildern eben manchmal doch.
Der Fall zeigt mit einem Augenzwinkern: Moderne Technik ist gut, menschliche Kontrolle bleibt unverzichtbar. Und wer morgens im Mercedes genüsslich zum Pausenbrot greift, sollte das vielleicht lieber im Stand tun – nicht wegen des Hungers, sondern wegen der Optik. Aber liebe Bußgeldstelle, wer beißt schon genüsslich in sein Handy?
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