Zu den Opfern der Corona-Krise gehört auch der Autohandel. In den zurückliegenden Wochen mussten die Autohändler deutschlandweit ihre Ausstellungsräume zu Zwecken der Eindämmung des Corona-Virus geschlossen halten. Am 15.04. haben sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder auf das weitere Vorgehen zur Eindämmung des Coronavirus verständigt. Es sind auch Lockerungen der strengen Gebote zur Kontaktbeschränkung beschlossen worden. Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche sowie, unabhängig von der Verkaufsfläche, Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen können ab 20.04. wieder öffnen. Sie müssen dabei aber Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen beachten. (Bild: Freepik)
Autor: Mathias Ebeling
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