E-Auto-Förderung 2026

Bis zu 6.000 € gibt der Staat beim Kauf eines E-Autos dazu

E-Auto-Förderung 2026: Bis zu 6.000 € gibt der Staat beim Kauf eines E-Autos dazu
Erstellt am 19. Januar 2026

Nach dem plötzlichen Förderstopp Ende 2023 hat die Bundesregierung für das Jahr 2026 eine neue Kaufprämie aufgelegt, die den schleppenden Absatz von Elektrofahrzeugen wieder ankurbeln soll. Im Kern unterscheidet sich dieses neue Programm deutlich von seinem Vorgänger, da es eine stärkere soziale Komponente enthält. Die staatliche Unterstützung ist nun strikt an das Haushaltseinkommen geknüpft: Wer mehr als 80.000 Euro zu versteuerndes Einkommen im Jahr verdient, geht leer aus. Damit soll sichergestellt werden, dass die Subventionen gezielt dort ankommen, wo der Umstieg auf die Elektromobilität finanziell eine größere Hürde darstellt.
Die finanzielle Unterstützung setzt sich dabei aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Während die Basisförderung für reine Elektroautos bei 3.000 Euro liegt, kann dieser Betrag durch verschiedene Boni auf bis zu 6.000 Euro ansteigen. Besonders profitieren Familien mit Kindern sowie Haushalte mit geringerem Nettoeinkommen, für die zusätzliche Aufschläge vorgesehen sind. Auch Plug-in-Hybride werden wieder gefördert, wenn auch in deutlich geringerem Maße als reine Stromer.
Ein wichtiger Punkt für Käufer ist die zeitliche Planung: Die Prämie kann rückwirkend für alle Fahrzeuge beantragt werden, die seit dem 1. Januar 2026 zugelassen wurden. Da das offizielle Antragsportal jedoch erst im Mai an den Start geht, müssen Käufer die Kosten zunächst vorstrecken. Zudem ist die Förderung an eine längere Haltedauer von drei Jahren gebunden, um den direkten Weiterverkauf geförderter Fahrzeuge ins Ausland zu verhindern. Insgesamt stehen drei Milliarden Euro zur Verfügung, womit die Regierung hofft, bis 2029 rund 800.000 zusätzliche Elektroautos auf die Straße zu bringen.

Der Familienbonus ist einer der zentralen Pfeiler der neuen Förderung und greift gleich an zwei Stellen: Er erleichtert den Zugang zur Förderung und erhöht den Auszahlungsbetrag.
Hier sind die Details zu den Voraussetzungen:
1. Höhere Einkommensgrenzen
Normalerweise liegt die Grenze für den Erhalt der Prämie bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 80.000 € im Jahr. Für Familien mit Kindern wird diese Grenze jedoch angehoben:
Pro Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.000 €.
Das bedeutet: Eine Familie mit zwei Kindern darf ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 90.000 € haben und bleibt trotzdem förderberechtigt.
Hinweis: Das "zu versteuernde Einkommen" ist nicht das Bruttogehalt, sondern der Betrag, der nach Abzug aller Freibeträge (auch Kinderfreibeträge) und Pauschalen übrig bleibt.
2. Der Kinderbonus (Extra-Zahlung)
Zusätzlich zur Basisförderung von 3.000 € (für reine E-Autos) gibt es eine direkte Erhöhung der Prämie:
Betrag: Sie erhalten 500 € extra pro Kind.
Deckelung: Dieser Bonus wird für maximal zwei Kinder gezahlt. Der Familien-Aufschlag beträgt also insgesamt höchstens 1.000 €.
Voraussetzung: Die Kinder müssen im selben Haushalt leben und für sie muss ein Anspruch auf Kindergeld bestehen.
3. Kombination mit dem Sozial-Bonus
Sollte die Familie zudem ein geringeres monatliches Einkommen haben (unter 3.000 € netto im Monat), kann zusätzlich der Sozial-Bonus von 1.000 € beantragt werden.
Ein Rechenbeispiel für eine Familie mit 2 Kindern:
3.000 € Basisförderung (E-Auto)
1.000 € Kinderbonus (2 x 500 €)
1.000 € Sozial-Bonus (falls Netto-Einkommen < 3.000 €/Monat)
Gesamt-Förderung: 5.000 € (bei Plug-in-Hybriden entsprechend weniger).

 

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