Unfallursache Müdigkeit am Steuer

Müdigkeit am Steuer kann zur ernsthaften Gefahr werden

Unfallursache Müdigkeit am Steuer: Müdigkeit am Steuer kann zur ernsthaften Gefahr werden
Erstellt am 27. August 2021

Mal ehrlich, kommt Euch das bekannt vor: Die Scheinwerfer blenden, die Augen brennen und das Fahrtziel rückt nur langsam näher. Während die Müdigkeit sich unaufhaltsam im Körper ausbreitet, halten sich viele Autofahrer krampfhaft am Lenkrad fest und kämpfen sich durch die letzten Kilometer, obwohl ihr körperlicher und geistiger Zustand schon lange nicht mehr straßenverkehrstauglich ist. Und dann wird es für für Fahrer, Mitfahrer und andere Verkehrsteilnehmer gefährlich.
In einer Untersuchung der BG ETEM (Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse) aus dem Jahr 2020 wurden Unterlagen zu schweren und tödlichen Wege- und Dienstwegeunfällen im Straßenverkehr mit PKW und LKW untersucht. In einem Viertel (24,2 Prozent) der Unfälle fanden sich Indizien, dass der Fahrer eingeschlafen war. In weiteren 17,4 Prozent ließ sich auf müdigkeitsbedingte Fahrfehler schließen. Jeder dritte dieser Unfälle endete mit mindestens einem getöteten Insassen. Und mit 76,4 Prozent war der Anteil der Fahrer männlich.

Insbesondere Fahrer zwischen 20 und 29 Jahren und zwischen 50 und 59 Jahren fallen in der Statistik als Müdigkeitsopfer auf. Die Erklärung hierfür liegt vermutlich zum einen im Schlafmangel, der, so vermutet die BG ETEM dem Freizeitverhalten junger Männer geschuldet ist. Bei älteren Fahrern sind die Ursachen eher in der gesundheitlichen Konstitution, eingenommenen Medikamenten, physischer Erschöpfung und nachlassender Konzentration zu suchen. Ein erhöhtes Risiko für müdigkeitsbedingte Verkehrsunfälle haben Beschäftigte mit langen Arbeitszeiten. Fast 40 Prozent der Unfallverursacher hatten mehr als 8,5 Stunden gearbeitet, weitere sieben Prozent über zehn Stunden. Jeder zehnte Betroffene kam von der Nachtschicht, wobei sich dann der Heimweg als besonders kritisch herausstellte.

Übrigens: Sekundenschlaf am Steuer ist eine Straftat

Der Sekundenschlaf im öffentlichen Straßenverkehr mit Unfallfolge gilt als Straftat (§ 315c StGB). Wer übermüdet einen Unfall verschuldet, muss mit Bußgeld, Entzug der Fahrerlaubnis und in besonders schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe rechnen. (Bildrechte: Komarov Dmitriy - stock.adobe.com)

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