In deutschen Wohngebieten sind Tempo-30-Zonen seit vielen Jahren selbstverständlich - nicht dagegen auf Hauptverkehrsstraßen. Hier müssen Autofahrer nur selten vom Gas. Wer das ändern wollte, musste hohe Hürden überwinden, etwa den Nachweis eines Unfallschwerpunkts erbringen. Das soll sich nach den Plänen der Bundesregierung nun ändern.
Künftig sollen Länder und Kommunen auch ohne einen solchen Nachweis Tempolimits auf Hauptverkehrsstraßen in "sensiblen Bereichen mit besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmern" einführen können. Damit sind vor allem Schulen, Kindergärten, Senioren- und Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäusern gemeint. Das sieht eine entsprechende Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) des Bundesverkehrsministeriums vor. (Quelle: Bundesregierung)
Autor: Mathias Ebeling
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