Das Jahr 2025 hält für Mobilitätsfreunde in Deutschland zahlreiche Neuerungen bereit. Steigende Kosten, neue Regularien und Anpassungen in der Infrastruktur stehen im Fokus. Der ACV Automobil-Club Verkehr hat die wichtigsten Änderungen zusammengefasst – von höheren Preisen bis hin zu frischen Pflichten.
Mehr Kosten für Autofahrer und Bahnreisende
CO₂-Preis: Ab dem 1. Januar klettert der CO₂-Preis von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Das wurd sich auch an der Zapfsäule in höhreren Preisen widerspiegeln: Benzin dürfte sich deswegen um etwa 4,3 Cent pro Liter, Diesel um rund 4,7 Cent verteuern.
Nach oben dürfte auch die Preiskurve für Kfz-Versicherungsbeiträge zeigen. Laut Experten sind die Tarife im Vergleich zum Vorjahr um durchschnittlich 24 Prozent gestiegen. Für Bahnfahrer gibt es ebenfalls eine weniger erfreuliche Nachricht: Der Preis des Deutschlandtickets steigt ab Januar 2025 von 49 auf 58 Euro pro Monat.
Führerschein-Umtausch: Weg mit der Pappe
Das Ende des Papierführerscheins rückt näher. Wer zwischen 1971 und 1998 geboren ist, muss bis zum 19. Januar 2025 auf die fälschungssichere Scheckkarte umsteigen. Ältere Jahrgänge haben bis 2033 Zeit. Bei Fristversäumnis drohen Bußgelder.
Einreise ins Vereinigte Königreich nur mit digitaler Genehmigung
Reisende nach Großbritannien benötigen ab dem 2. April 2025 eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Diese kostet 10 Pfund (etwa 12 Euro) und kann online, beispielsweise über die UK-ETA-App, beantragt werden. Die Ausstellung soll innerhalb von drei Tagen erfolgen.
Vignettenpreise: Österreich teurer, Schweiz unverändert
Autofahrer, die Richtung Alpen unterwegs sind, müssen in Österreich tiefer in die Tasche greifen: Die Jahresvignette kostet 2025 nun 103,80 Euro. Sie verteuert sich damit um knapp acht Prozent. Wer nur nur mal schnell durch Österreich durchfahren will, kann eine neue Ein-Tages-Vignette für 9,30 Euro erwerben. Die Schweiz beleibt in Sachen Vignette stabil, denn die Jahresvignette kostet bei den Eidgenossen 2025 dasselbe wie in 2024: 40 Franken (ca. 43 Euro).
WoMo-Fahrer aufgepasst: Neue Gasprüfung wird Pflicht
Ab Mitte 2025 ist eine zweijährige Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen mit Flüssiggasanlage vorgeschrieben. Diese Prüfung, geregelt im neuen § 60 der StVZO, ist unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) und muss von anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden. Versäumnisse können Bußgelder zwischen 15 und 60 Euro nach sich ziehen.
Euro 5+ für Motorräder
Für Motorradfans gilt ab dem 1. Januar 2025: Nur noch Neufahrzeuge, die der Abgasnorm Euro 5+ entsprechen, dürfen zugelassen werden.
Orangene HU-Plaketten: Zeit für die Hauptuntersuchung
Fahrzeuge mit orangefarbener HU-Plakette müssen 2025 zur Hauptuntersuchung. Wird die Frist um mehr als zwei Monate überschritten, drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch eine intensivere und teurere Prüfung.
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