Die Lkw-Maut für leichte Nutzfahrzeuge kommt

Stichtag 01.07.2024: Lkw-Maut ab 3,5 t und Handwerkerausnahme

Die Lkw-Maut für leichte Nutzfahrzeuge kommt: Stichtag 01.07.2024: Lkw-Maut ab 3,5 t und Handwerkerausnahme
Erstellt am 26. Juni 2024

Ab 1. Juli 2024 werden in Deutschland auch Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden, mautpflichtig. Fahrzeuge, die von Handwerksbetrieben eingesetzt werden, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt von der konkreten Fahrt und den beförderten Gütern ab.

Die Handwerkerausnahme gilt, wenn das Fahrzeug von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Handwerksbetriebs gefahren wird und Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert, die zur Erbringung von Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind, oder wenn es handwerklich gefertigte Güter transportiert, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.
Die Handwerkerausnahme gilt auch für ausländische Handwerksbetriebe - aber offenbar nicht für jeden Handwerksbetrieb. Für die rund 20.000 in Deutschland bestehenden Betriebe des Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau) etwa gilt keine "Handwerkerausnahme“. Deren Werkverkehre von leichten Nutzfahrzeugen über 3,5 Tonnen tzGm (technisch zulässige Gesamtmasse) wird mit Maut auf Autobahnen und den meisten Bundesstraßen belegt. Das bringt die GaLaBauer auf die Palme. Aber es klingt in der Tat ja auch irgendwie komisch: Transportiert ein Dachdecker mit einem 5-Tonner Materialien zur Dachbegrünung von seinem Betriebshof zum Kunden, dann ist das mautfrei. Transportiert ein Garten- und Landschaftsbau-Unternehmer aber mit dem gleichen Fahrzeug dasselbe Material von seinem Betriebshof zum Kunden, dann zahlt er Maut. Warum das so ist, versteht man wohl nur im Bundesverkehrsministerium.

Übrigens: Auf der Toll Collect-Website können Handwerksbetriebe Fahrzeuge mit mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen tzGm melden, die unter den Voraussetzungen der Handwerkerausnahme unterwegs sind. (Die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllen alle in den Anlagen A und B der Handwerksordnung aufgeführten Berufe sowie in Deutschland anerkannte Ausbildungsberufe, deren Tätigkeitsprofil mit dem eines Handwerksberufs vergleichbar ist.)

Leser interessierten sich auch für diese Themen

Ist Mercedes-Benz ein Übernahmekandidat? Bankhaus Warburg: Investoren könnten nach dem Stern greifen Wer greift nach dem Stern? Die Gelegenheit ist jedenfalls günstig. Weil Mercedes an der Börse niedrig bewertet ist, droht eine Übernahme.

Mercedes von morgen Vorgucker: S-Klasse-W223-Facelift Nachdem die ersten Erlkönig-Aufnahmen vom Facelift der Mercedes-Benz S-Klasse W223 nun da sind, hat es nicht lange gedauert, bis die ersten Pixelschubser sich

Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Login via Facebook

Community